Allgemeines:

Es ist uns ein Anliegen, Sie bedürfnisgerecht und zu Ihrer vollsten Zufriedenheit zu bedienen. Deshalb sind unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen Grundlage einer fairen Kundenbeziehung. Beim Unterschreiben des Auftrages erklären Sie sich mit den AGB einverstanden. 

 

Leistung:

HO verpflichtet sich, die ihr erteilten Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen sowie mit der gebührenden Sorgfalt und Kompetenz, auszuführen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn der Auftraggeber HO über alles Notwendige informiert und entsprechend instruiert (z.B. was für Futter, wann und wie viel, bestehen irgendwelche Gefahren oder Krankheiten etc.). Eine Vertragsverlängerung kann telefonisch oder per E-Mail zu den vereinbarten Tagespreisen/Auftragspreisen erfolgen, sofern die notwendige Kapazität bei HO vorhanden ist. HO verpflichtet sich, über alles was ihr im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangt, Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und der HO kommt zu Stande auf Basis der erstellten und beidseitig unterzeichneten Aufgabenliste/Vertrag.

 

Preise:

Die vereinbarten Preise verstehen sich immer rein netto. Sozialabgaben und Versicherungen sind im Stundenansatz inbegriffen. Zusätzliche Arbeiten/Aufgaben werden nach Aufwand separat verrechnet.

 

Hundeferien bei uns:

Nicht alle Hunde, kommen in einem grossen Rudel zurecht. Daher bieten wir auch nur 2 Tages-/Ferienplätze an. Somit besteht das Rudel aus unserem Goldenretriever und max. 2 Ferienhunden. Mit dieser Anzahl Hunde können wir gezielt auf die individuellen Bedürfnisse Ihrer Lieblinge eingehen und die Spaziergänge sind stressfrei und kontrolliert. Die Erfahrung hat gezeigt, dass ein Hund entspannter ist, wenn er bereits nach einem kurzen Aufenhalt von seinem Besitzer einmal abgeholt wurde. Daher empfehlen wir einen Probetag (Fr. 25.00) vor mehrtägigen Aufenthalten bei uns. Die Kosten sind beim Abholen des Hundes in bar zu bezahlen. Bei Ferienaufenthalten sind 50 % der Kosten beim Bringen des Hundes fällig und der Rest beim Abholen. 

Da wir 2 Katzen haben, sollten die Hunde "Katzentauglich" sein.

 

Zahlungskonditionen:

Alle Aufträge werden nach erfolgter Dienstleistung beim Zurückbringen der Schlüssel fällig. Stammkunden haben die Möglichkeit, gegen Rechnung innerhalb von 10 Tagen zu bezahlen.

 

Annullationskosten:

Bei Stornierung des Auftrages ab 5 Tagen vor Vertragsbeginn wird von der HO eine Stornogebühr von CHF 50.00 verrechnet.

 

Haftung im Schadenfall:

HO haftet dem Auftraggeber oder Dritten gegenüber nur für Schäden, welche durch HO bzw. ihre Mitarbeiter/-innen bei Auftragserfüllung aufgrund klarer Sorgfaltspflichtverletzung entstanden sind. HO verfügt über eine Haftpflichtversicherung mit einer hohen Deckungssumme. Sofern HO vom Auftraggeber nicht ausreichend instruiert wurde, lehnt HO allfällige daraus resultierende Haftungsansprüche des Auftraggebers oder Dritten vollumfänglich ab.  

 

Objekte und Tiere:

Die HO betreut die Häuser, Wohnungen, Tiere oder Objekte nach den in der Wunschliste erstellten Vorgaben. Zur Durchführung des Auftrages notwendige Hilfsmittel wie Gartengeräte, Maschinen, Treibstoffe, Tierfutter etc. sind ab dem Vertragsbeginn der HO kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Sofern dies nicht geschieht, wird die HO nach Ende des Auftrages, die Kosten verrechnen. Technische Beschreibungen, Gebrauchsanweisungen, Pflanzennahrung und Abfallsäcke sind ebenfalls, ab Auftrag, zur Verfügung zu stellen. Sollte ein betreutes Tier während der Abwesenheit des Besitzers erkranken, ist die HO berechtigt, mit dem Tier den Tierarzt aufzusuchen. Die entstehenden Arztkosten übernimmt der Tierbesitzer. Für eintretende gesundheitliche Schäden oder schlimmstenfalls das Ableben des Tieres übernimmt die HO keine Haftung.  HO hat während der Auftragsdauer uneingeschränkten Zutritt zur Ausführung des Auftrages. HO ist verpflichtet, den Auftraggeber bei unvorhergesehenen Ereignissen schnellstmöglich zu informieren und notfalls Polizei, Feuerwehr oder Handwerker aufzubieten.

 

In Ergänzung zu diesen allgemeinen Bestimmungen kommt das schweizerische Zivilgesetzbuch inkl. Obligationenrecht zur Anwendung.

 

Schlussbestimmungen:
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist 4600 Olten.